Unser Inklusionskonzept


Jeden Dienstag um 13.45 Uhr ertönt aus dem Probenraum des Musikbereiches laute Musik und Gesang.

 

Hier proben die Vahrstadtkrokodile, eine inklusive Schülerband an unserer Schule. Schüler/innen mit und ohne Behinderungen machen gemeinsam Musik und zwar so erfolgreich, dass sie zum Finale von „Jugend

musiziert“ eingeladen wurden.

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Zusammen lernen

An unserer Schule lernen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mit unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen miteinander und voneinander im gemeinsamen Unterricht. Inklusion bedeutet Akzeptanz von Vielfalt, Verschiedenheit und Anderssein. Dies leben wir an unserer Schule.

 

Unterricht und Ausstattung

Bereits seit 2005 werden bei uns Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung (WuE) in sogenannten Kooperationsklassen unterrichtet, seit 2010 ebenso Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten (LSV).

 

Seit 2012 zählen im Rahmen des Zentrums für unterstützende Pädagogik (ZuP) die Diagnostik, die Koordinierung und die Überprüfung aller unterstützenden Maßnahmen zu unseren Aufgaben.

 

Unser Ziel ist es, ein Lernklima zu schaffen, das es allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, sich entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen stetig weiter zu entwickeln. Die Einbeziehung von schwer mehrfach behinderten Schülerinnen und Schülern in diesen Prozess ist dabei selbstverständlich ein integraler Bestandteil.

 

An der Julius- Brecht- Allee werden aktuell 40 Schüler/Innen mit einer geistigen Behinderung beschult. In jedem Jahrgang haben wir mindestens eine Klasse mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung (WuE).

 

Hier wird gemeinsam in unterschiedlichsten Fächern und Projekten gelernt und gearbeitet. Ausflüge, Klassenfahrten und außerschulische Lernangebote werden gemeinsam durchgeführt. Jede dieser Klassen wird von zwei Klassenlehrer/innen geleitet, davon ist die Sonderschullehrkraft durchgängig im Unterricht. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Klassenassistenz durchgängig für die weitere Betreuung der Schüler/innen mit einer geistigen Behinderung zuständig.

 

Schülerinnen und Schüler erleben das unterrichtende Personal im „Team-Teaching“. Sie erfahren damit Vorbilder für ihre eigene Partner- und Gruppenarbeit.

 

Den Inklusionsklassen stehen zwei Klassenräume zur Verfügung, die durch einen Differenzierungsraum verbunden sind. Dies erlaubt einen differenzierten gemeinsamen Unterrichtsalltag bis hin zur durchgängig inklusiven Beschulung. Die Räume sind behindertengerecht ausgestattet worden, so dass Toilettenräume mit Duschen und Vorrichtungen für notwendige Pflegemaßnahmen bereit stehen. 

Darüber hinaus gibt es zwei spezielle Fachräume, einen Raum für Bewegungsangebote und die rhythmisch-musikalische Erziehung sowie einen Werkraum. 

Zum weiteren Fachpersonal gehören Sonderpädagogen/innen, Fachlehrer/innen, Assistenzkräfte, FSJler/innen sowie zeitweise auch Praktikanten/innen und Referendare/innen.

 

20 Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, Verhalten (LSV) werden gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf unterrichtet.

 

Die Klassenlehrer und Fachlehrer entwickeln hierfür in Absprache mit den zuständigen sonderpädagogischen Lehrkräften einen Unterricht, der die unterschiedlichen Lernausgangslagen und Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und sie entsprechend fördert. In der Praxis zeigt sich dies in einem Unterricht mit innerer und äußerer Differenzierung. Innere Differenzierung meint hierbei das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler an einem Thema auf unterschiedlichen Lernniveaus.

 

Für die äußere Differenzierung werden einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Kleingruppen in einem zur Verfügung stehenden Differenzierungsraum gefördert. Die jeweiligen Themen können sich hierbei unterscheiden. Stundenweise erfolgt der Unterricht im Rahmen des Team-Teachings zwischen Klassenlehrer / Fachlehrer und sonderpädagogischer Lehrkraft.

 

Über die Förderung und Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen hinaus umfasst der Auftrag der Entwicklung zur inklusiven Schule auch alle weiteren Bereiche, in denen besondere unterstützende Maßnahmen notwendig werden. Zu diesen zählen beispielsweise LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche), Dyskalkulie (Rechenschwäche), Hochbegabung und Migrantenförderung.