Eltern fragen - Die Schulleitung antwortet

Liebe Eltern,                                                                                        Stand 16.07.2020

 

im Moment erfindet sich jeder Tag neu. In der Regel ist der Zeitbedarf der politischen Ebene sehr groß, so dass Ausführungsbestimmungen immer erst sehr kurzfristig bei uns eintreffen und wir oft nur wenig Planungszeit haben.

 

Wie versuchen trotzdem in engem Austausch mit dem Elternbeirat zu bleiben und Fragen kurzfristig zu klären. Die wichtigsten der letzten Tage sind hier aufgeführt:

 

1. Wie wird die Benotung für das zweite Halbjahr und daraus resultierend für das gesamte Schuljahr erfolgen?

Alle KollegInnen sind angehalten Ihre Kinder mit Unterrichtsmaterial in allen Fächern mindestens einmal pro Woche über its-learning zu versorgen. Zusätzlich gibt es in verschiedenen Fächern Präsenzunterricht.

 

Leistungen, die im Präsenzunterricht erbracht werden, werden in die Leistungsbeurteilung vollumfänglich einbezogen.

Leistungen, die bei its-learning erbracht worden sind, werden einbezogen, sofern sie positiv gewürdigt werden können.

 

Am Ende des Schuljahres wird es in allen Fächern Noten, in den Jahrgängen 5 und 6 Lernentwicklungsberichte geben. Diese basieren auf dem Stoff und den Leistungen, die ihre Kinder bis dahin im gesamten Schuljahr erbracht haben. Bei Epochalfächern (Fächer, die nur im zweiten Halbjahr unterrichtet wurden) ist die Grundlage der Bewertung lediglich geringer.

 

3. Wie können sich Eltern entlasten, die sich als "Aushilfslehrer*innen" überfordert fühlen?

Gerade bei jüngeren SchülerInnen, die eigenständiges Lernen weniger gewohnt sind als die oberen Jahrgänge, ist die Belastung der Eltern hoch.

 

Seien Sie sicher, dass die Lehrkräfte nicht den Anspruch haben, dass nun jede Aufgabe perfekt erledigt wird. Wir freuen uns, wenn Ihre Kinder über den für alle neuen Weg der Lernplattform lernen. Das verlangt Ihnen (und uns Lehrkräften) oft viel ab.

 

Kinder derselben Familie mit derselben Unterstützung verhalten sich hier sehr unterschiedlich. Wir wissen, dass Sie Ihr bestes geben und in dieser Zeit auch noch durch die Herausforderungen und Unsicherheiten Ihrer Berufstätigkeit angespannt sind.

 

Das ReBUZ (ost@rebuz.bremen.de; 0421- 361 160 50) bietet jetzt offene Sprechzeiten an: Mo-Do von 9-15 Uhr und Fr bis 13 Uhr. Man kann einfach anrufen und Beratung in Anspruch nehmen.

 

Eine Hilfe mit guten Tipps finden Sie hier (anklicken).

 

4. Werden Leistungen, die über its-learning erbracht werden, in die Notengebung einbezogen?

Sie werden mit einbezogen. Gute Leistungen verbessern die Noten. Schlechte Leistungen werden mit einbezogen, wenn es in dem Fach auch Präsenzunterricht gibt.

 

5. Wie ist es mit den Beiträgen zu den Profilklassen?

Die Beiträge zu den Profilklassen werden vorerst nicht eingezogen.

 

7. Wie sieht es mit der weiteren Ausstattung durch den Digitalpakt aus?

Die Schulleitung holt Angebote ein und treibt weiter den Beschluss der Schulkonferenz voran, die kommenden Jahrgänge 9 und 10 mit interaktiven Tafeln auszustatten. Die Auftragsabwicklung braucht noch Zeit. Die Mittel sind zugewiesen. Zudem soll es im Laufe des kommenden Schuljahres Tabletts für alle SchülerInnen und LehrerInnen geben. Es gibt hier aber noch keine zeitlichen Mitteilungen, wann das genau geschehen wird.

 

9. Muss ich am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn ich selbst oder jemand aus meiner Familie zur Risikogruppe gehört?

Schüler*innen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem können von der Teilnahme am Unterricht befreit werden, ebenso Schüler*innen mit Beeinträchtigungen, die es aus medizinischer Sicht angeraten sein lassen, eine Präsenz in Einrichtungen nicht zu verlangen.

 

Für Kinder von Erziehungsberechtigten oder mit Geschwisterkindern mit einschlägiger Vorerkrankung gilt dasselbe. Kinder von Erziehungsberechtigten mit Beeinträchtigungen sind grundsätzlich schulpflichtig. Es gilt Attestpflicht.

 

10. Muss ich einen Nund-Nasenschutz in der Schule tragen?

Das sagt die Behörde:

"Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Generell gilt: Wichtiger als ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. community mask oder Behelfsmaske) ist die Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die Wahrung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern. Bei Einhaltung dieses Abstands ist ein MNS/eine MNB nicht erforderlich.

 

Ein MNS bzw. eine MNB kann als ergänzender Fremdschutz Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abfangen. Ein MNS/eine MNB kann deshalb von Lehrkräften und Personal in Schulen getragen werden. Der Nutzen eines MNS/einer MNB für den Eigenschutz ist nach wie vor nicht nachgewiesen. Im Unterricht ist das Tragen eines MNS/einer MNB nicht erforderlich, wenn in den Räumlichkeiten ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Auch außerhalb des Unterrichts muss darauf geachtet werden, die Abstandsregelungen einzuhalten: Beim Betreten und Verlassen der Räume sind Ballungen an den Ein- bzw. Ausgängen zu vermeiden. Die Pausenregelungen sind so zu gestalten, dass auch während dieser Zeiten die Abstandsregelungen eingehalten werden können (versetzte Pausenzeiten, ggf. Zuweisung von Pausenbereichen). Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, auch auf dem Weg in die und aus der Schule – insbesondere an Bushaltestellen und Fahrradabstellplätzen – diesen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dies erfordert insbesondere bei jüngeren Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Aufsicht und Übung. Dennoch wird es sich teilweise als schwierig erweisen, die Abstandsregelung jederzeit einzuhalten. Sofern es dem eigenen Sicherheitsgefühl dienlich ist, kann ein MNS/eine MNB selbstverständlich getragen werden. Älteren Schülerinnen und Schülern wird das Tragen eines MNS/einer MNB als Akt der Solidarität und zur Minimierung der Ausbreitung des Virus empfohlen.

 

Wer eine MNB tragen möchte, sollte die folgenden Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken beachten: • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden. • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 – 30 Sekunden mit Seife). • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. • Masken sollten täglich idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden."

 

Die Meinung der Schulleitung: Wer keinen Mundschutz im Schulgebäude trägt, gefährdet leichtsinnig die Gesundheit seiner Mitmenschen. Auch bei dem Bemühen um den erforderlichen Abstand wird es immer wieder zu ungewollten Situationen kommen, bie denen der Abstand nicht eingehalten werden kann.
 

Herzliche Grüße

 

Jörn Borges, Konstanze Neysters, Lisa Hornbostel