Regeln zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Schuljahr 2021-22

                                                                                                                    Stand 26.02.2021

Kohortenprinzip

SchülerInnen halten sich nur im Bereich ihres Jahrgangs auf.

In Pausen suchen sie zügig ihren Pausenbereich auf (Anlage).

  

Abstandsgebot und Mund-Nasenschutz 

Es gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m außerhalb der Kohorte Mund-Nasenschutz Auf dem Außengelände und im Gebäude wird ein Mund-Nasenschutz getragen.

 

Im Unterrichtsraum kann der Mund-Nasenschutz am Arbeitsplatz abgenommen werden.

 

In der Mensa wird der Mund-Nasenschutz abgenommen, wenn man sich mit seinem Essen an seinen Platz gesetzt hat.

 

Handhygiene

Handhygiene Nach Betreten des Unterrichtsraums sowie vor dem Mittagessen waschen sich die SchülerInnen ihre Hände mit Seife.

 

Querlüften

Nach 20 Minuten Unterricht erfolgt 5 Minuten Querlüftung (vollständig geöffnete Fenster, geöffnete Tür). In den Pausen bleiben die Fenster ganz geöffnet. Verlässt eine Klasse den Unterrichtsraum und ist der Lehrkraft nicht bekannt, ob eine andere Klasse den Raum an diesem Tag noch benutzten wird, werden alle Fenster geschlossen.

 

Unterrichtsbeginn

Die SchülerInnen suchen zügig ihren Unterrichtsraum auf. Auf dem Weg bis in den Unterrichtsraum tragen sie ihren MundNasenSchutz. Die LehrerInnen erwarten ihre SchülerInnen zur ersten Stunde vor Unterrichtsbeginn (ca. 8.10 Uhr), so dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn nach der Handhygiene beginnen kann.

 

Vormittagspausen

Die SchülerInnen suchen zügig ihren Pausenbereich auf dem Schulhof auf. Auf dem Weg bis in den Pausenbereich ihres Jahrgangs tragen sie ihren MundNasenSchutz. Dort können sie ihren MundNasenSchutz zum Essen und Trinken abnehmen. Das Handy darf dort in den Jahrgängen 8-10 benutzt werden.

 

Kioskbetrieb

Der Kioskbetrieb findet wieder vom Kiosk der Pausenhalle aus in den beiden Vormittagspausen statt. Bitte Abstandsregeln einhalten.

 

Wenn eine Regenpause durch eine Durchsage der Schulleitung erfolgt, bleiben die SchülerInnen mit ihrer Lehrkraft in ihrem Unterrichtsraum. Auf dem Platz kann gegessen und getrunken werden.

 

Toilettengang

Zum Toilettengang melden die SchülerInnen sich bei der aufsichtsführenden Lehrkraft ab. Nach dem Toilettengang melden sie sich dort zurück. Es dürfen nur maximal 3 SchülerInnen (Altbau) bzw. 2 SchülerInnen (Neubau) desselben Geschlechts gleichzeitig die Toilette aufsuchen.

 

Kleidung

Die SchülerInnen tragen in den Pausen einen ausreichenden Schutz gegen Kälte und Feuchtigkeit.

 

Aufsicht in Regenpausen

Die Aufsicht erfolgt durch die KollegInnen, die in der Stunde vor der Regenpause unterrichtet haben. Diese wechseln sich nach Absprache für notwendige Toilettengänge ab.

 

Mittagspause

Die SchülerInnen des 5. Jahrgangs haben von 11.40 bis 12.35 Uhr,

die SchülerInnen des 6. und 7. Jahrgangs haben von 12.40 bis 13.35 Uhr Mittagspause.

Diese beginnt mit dem Essen in der Mensa.

Danach stehen alle Angebote des Ganztags zur Verfügung.

Die freie Bewegung auf dem gesamten Schulhof ist erlaubt.

Im Schulgebäude gilt auf dem Weg zu Mittagsangeboten die MundNasenSchutzPflicht.

Mensabetrieb

 

Der Mund-Nasenschutz wird bis zum Erreichen des Platzes getragen

Am Freitag gelten die Regeln eines Restaurantbetriebs:
  • Das Essen muss vorbestellt sein.
  • Es muss sich mit Mundschutz und Abstand angestellt werden.
  • Der Mund-Nasenschutz wird erst am Sitzplatz abgenommen.
  • An einem Tisch dürfen nur 2 Personen eines Jahrgangs sitzen.

 

Kioskbetrieb in der Mittagspause

kann leider nicht erfolgen.

Die SchülerInnen bringen sich bitte ein Frühstücksbrot und Wasser in einer verschließbarer Flache mit.

 

Es gelten beim Anstehen die Abstandsregeln

 

Regenpause in der Mittagspause

Bei einer Regenpause in der Mittagspause suchen die SchülerInnen des 5. bzw. 6. Jahrgangs die Pausenhalle auf. Der 7. Jahrgang bleibt in seinem Jahrgangsflur. Die Aufsichten des Außenbereichs wechseln in die Pausenhalle und den Jahrgangsflur des 7. Jahrgangs 

 

Aufsicht

Die Aufsicht erfolgt durch die KollegInnen, die in der Stunde vor der Regenpause unterrichtet haben. Diese wechseln sich nach Absprache für notwendige Toilettengänge ab. Um 12.40 Uhr machen sich die SchülerInnen und die KollegInnen, ggf. auf den Weg zu ihrem nächsten Unterrichtsraum.

 

SchülerInnen, die die Regeln nicht beachten,

werden zuerst einmal ermahnt. Erfolgt keine Verhaltensänderung, werden sie dann für den Rest des Schultages vom Unterricht suspendiert.

  

Elternabende

Für Elternabende gilt die Regel, dass pro Kind nur ein Elternteil teilnehmen soll, da sonst das Abstandsgebot in den Klassenräumen nicht eingehalten werden kann.